Lieferungen, Leistungen und Angebote von Manufaktur erfolgen ausdrücklich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen sowie den Geschäftsbedingungen des Käufers selbst werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Manufaktur in Schriftform bestätigt werden.
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, in jedem Fall auf den Käufer über.
8. Leistungsbeschreibung, Mängelansprüche
Die geschuldete Warenbeschaffenheit richtet sich ausschließlich nach den ausdrücklich schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmalen (z.B. Spezifikationen, Technische Lieferbedingungen, Zeichnungen, Kennzeichnungen, sonstige Angaben). Eine über diese Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang übernimmt Manufaktur nur, wenn auch dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist; im Übrigen liegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer. Angaben zur Ware (z.B. Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen Manufaktur und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Käufer nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck der Ware zu testen.
Manufaktur behält sich handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen, chemischen und haptischen Größen einschließlich Ausfall, Farben, Rezepturen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie zumutbare mengenmäßige Abweichungen von Bestellmengen vor.
Mängelansprüche müssen unverzüglich untersucht und Manufaktur gegenüber schriftlich unverzüglich gerügt werden, spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware. Bei verdeckten Mängeln muss die schriftliche Rüge spätestens innerhalb von 5Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Andernfalls gelten die Lieferungen insoweit als genehmigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rüge. Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet Manufaktur unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt 9 – Gewähr wie folgt:
Sachmängel
Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadenersatzansprüche nach Abschnitt IX, Nr. 2 und in den Fällen des § 478 f BGB gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerkes oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
11. Urheber- und gewerbliche Schutzrechte, Formen und Werkzeuge
12. Gerichtsstand und Sonstiges
Stand 10/2020